Ich habe mich von der Unternehmerversicherung befreien lassen, behält die Befreiung ihre Wirkung?
Ja, eine einmal ausgesprochene Befreiung verliert ihre Wirkung nicht durch den Erlass eines Veranlagungsbescheides. Es ist keine erneute Befreiung notwendig, für Sie ändert sich nichts.
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