FAQ Gefahrtarif

Die Unfallversicherungsträger haben den gesetzlichen Auftrag jedes Unternehmen in Deutschland als Mitglied zu erfassen und in einem Register zu führen. Die Mitgliedschaft besteht unabhängig davon, in welchem Umfang das Unternehmen betrieben wird und ob Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt werden. Solange das Unternehmen angemeldet ist, besteht auch weiterhin eine Mitgliedschaft.

Die Berufsgenossenschaft ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, den Gefahrtarif spätestens alle sechs Jahre neu zu berechnen. Auf der Grundlage des neuen Gefahrtarifs werden die Mitgliedsunternehmen für die neue Tarifzeit zu den Gefahrklassen veranlagt. Jedes Mitgliedsunternehmen erhält dementsprechend einen Bescheid über die Veranlagung. Auch Unternehmen ohne Arbeitnehmer und ohne Unternehmerversicherung.

Solange Sie keine Unternehmerversicherung haben und keine Arbeitnehmer beschäftigen, erheben wir keine Beiträge. Der Veranlagungsbescheid selbst löst noch keine Beitragspflicht aus.

Ja, eine einmal ausgesprochene Befreiung verliert ihre Wirkung nicht durch den Erlass eines Veranlagungsbescheides. Es ist keine erneute Befreiung notwendig, für Sie ändert sich nichts.

Mitgliedermagazine können Sie unter dem folgenden Link abbestellen: Leserservice

Für den Fall, dass Sie ihr Unternehmen eingestellt und beim Gewerbeamt abgemeldet haben, benötigen wir zur Beendigung Ihrer Mitgliedschaft eine Kopie der Gewerbeabmeldung. Gerne können Sie uns diese per Mail, über unser Serviceportal (Meine BGETEM) oder über das Verwaltungsportal der BG ETEM (Anmelden) einreichen. Wir werden Ihre Mitgliedschaft dann beenden und Sie erhalten als Bestätigung einen Löschungsbescheid.

Anmeldung eines Unternehmens

Sie sind noch nicht Mitglied einer Berufsgenossenschaft? Teilen Sie uns Ihre betrieblichen Daten mit. Wir prüfen dann, ob Ihr Unternehmen zur BG ETEM gehört.

Sie können uns auch online über Änderungen in Ihrem Unternehmen informieren oder Ihr eingestelltes Unternehmen abmelden.

Neues UV-Meldeverfahren

Broschüre Lohnnachweis DIGITAL

Informationen zum digitalen Lohnnachweises.

Thema "Beitrag und Haftungsablösung"

Erklärvideo "Die Vorteile der Haftungsübernahme für Ihr Unternehmen"

Das Erklärvideo richtet sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmer. Es erklärt kurz und anschaulich, was der Begriff der Haftungsübernahme für Unternehmer bedeutet, welche Vorteile sie daraus ziehen und welche Nachteile das Fehlen dieser Absicherung für sie hätte.

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