Ich habe keine Arbeitnehmer und keine Unternehmerversicherung, warum erhalte ich einen Bescheid über die Neuveranlagung?
Die Berufsgenossenschaft ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, den Gefahrtarif spätestens alle sechs Jahre neu zu berechnen. Auf der Grundlage des neuen Gefahrtarifs werden die Mitgliedsunternehmen für die neue Tarifzeit zu den Gefahrklassen veranlagt. Jedes Mitgliedsunternehmen erhält dementsprechend einen Bescheid über die Veranlagung. Auch Unternehmen ohne Arbeitnehmer und ohne Unternehmerversicherung.
- Webcode: 26558636
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