Ich habe mein Unternehmen bereits eingestellt.

Für den Fall, dass Sie ihr Unternehmen eingestellt und beim Gewerbeamt abgemeldet haben, benötigen wir zur Beendigung Ihrer Mitgliedschaft eine Kopie der Gewerbeabmeldung. Gerne können Sie uns diese per Mail, über unser Serviceportal (Meine BGETEM) oder über das Verwaltungsportal der BG ETEM (Anmelden) einreichen. Wir werden Ihre Mitgliedschaft dann beenden und Sie erhalten als Bestätigung einen Löschungsbescheid.

  • Webcode: 26586761
Anmeldung eines Unternehmens

Sie sind noch nicht Mitglied einer Berufsgenossenschaft? Teilen Sie uns Ihre betrieblichen Daten mit. Wir prüfen dann, ob Ihr Unternehmen zur BG ETEM gehört.

Sie können uns auch online über Änderungen in Ihrem Unternehmen informieren oder Ihr eingestelltes Unternehmen abmelden.

Neues UV-Meldeverfahren

Broschüre Lohnnachweis DIGITAL

Informationen zum digitalen Lohnnachweises.

Thema "Beitrag und Haftungsablösung"

Erklärvideo "Die Vorteile der Haftungsübernahme für Ihr Unternehmen"

Das Erklärvideo richtet sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmer. Es erklärt kurz und anschaulich, was der Begriff der Haftungsübernahme für Unternehmer bedeutet, welche Vorteile sie daraus ziehen und welche Nachteile das Fehlen dieser Absicherung für sie hätte.