Jugendarbeitsschutz
Wer jünger als 18 Jahre alt ist, braucht besonderen Schutz vor arbeitsbedingten Gefährdungen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt Arbeits- und Pausenzeiten, die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und welche Tätigkeiten für Jugendliche ungeeignet sind. Personen unter 15 Jahren dürfen nur in Ausnahmefällen arbeiten.
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