Arbeitsmedizinische Vorsorge

Trotz stetiger Verbesserungen im Arbeitsschutz geht auch die moderne Arbeitswelt mit vielfältigen Gefährdungen einher. Technische und organisatorische Maßnahmen können zusammen mit dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstung vor vielen Gefährdungen schützen, trotzdem erweisen sich die Maßnahmen in einzelnen Fällen als unzureichend. Arbeitsmedizinische Vorsorge (AMV) schließt diese Lücke, indem durch individuelle ärztliche Beratung der Beschäftigten arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkannt oder besser noch ganz verhindert werden.

Geregelt ist die arbeitsmedizinische Vorsorge in einer eigenen Verordnung, der "Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)". Dort sind nicht nur die Rahmenbedingungen festgelegt, sondern auch die einzelnen Gefährdungen und Tätigkeiten benannt, die eine Vorsorge auslösen. Damit Unternehmen die Vorgaben richtig umsetzen, unterstützt der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bei der Ermittlung der Vorsorgeanlässe. Verantwortlich für die gesamte Organisation bleibt aber der Betrieb.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden, die Kosten trägt in der Regel der Betrieb, sie dürfen nicht den Beschäftigten auferlegt werden. Durchgeführt werden sollte die Vorsorge durch den zuständigen Betriebsarzt, von dem der Betrieb im Nachgang eine Bescheinigung über die Durchführung erhält, mit Angaben dazu, wann die nächste Vorsorge zu veranlassen oder anzubieten ist. Diese Bescheinigungen müssen in einer eigenen Vorsorgekartei aufgehoben werden.

Das Ergebnis der Vorsorge unterliegt grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht und wird in der ärztlichen Beratung nur mit den Beschäftigten besprochen. Ergeben sich aus der Vorsorge Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten nicht ausreichen, muss der Betriebsarzt dies dem Betrieb allerdings mitteilen und weitere Schutzmaßnahmen vorschlagen.

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) konkretisieren einige Vorgaben der ArbMedVV und helfen bei deren Umsetzung. Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die gestellten Anforderungen erfüllt sind.

Infoblätter mit Antworten auf die häufigsten Fragen und den wichtigsten Vorsorgeanlässen in unseren Branchen sind im Medienportal der BG ETEM verfügbar. Viele weitere Fragen werden auf einer eigenen FAQ-Seite der DGUV beantwortet.
Grundlegende Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge hat auch die BGW im Videoformat in einem kostenlosen Online-Kurs zusammengetragen.

  • Webcode: 15692462