Stehen auch 500-Euro-Kräfte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?
Diese Arbeitsverhältnisse sind genauso wie alle anderen Arbeitsverhältnisse versichert. Es gibt keine Unterscheidung nach der Höhe des Arbeitsentgeltes. Die Beiträge werden allein von den Unternehmern gezahlt.
- Webcode: 23967941
DGUV job - Wir verbinden Menschen mit Arbeit
DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.
Diesen Beitrag teilen