Versicherungsschutz für Journalistinnen und Journalisten
Journalistinnen und Journalisten stehen wie jeder Arbeitnehmer bei ihrer Arbeit unter Versicherungsschutz. Die Dauer der Beschäftigung und das Einkommen spielen dabei keine Rolle. Für freiberuflich tätige, zum Beispiel Bildjournalisten, beginnt der Versicherungsschutz nach der Anmeldung.
Der Versicherungsschutz gilt auch im Ausland, wenn der Einsatz zeitlich begrenzt ist und die Rückkehr nach Deutschland von vorneherein geplant ist.
Journalistinnen und Journalisten sind häufig mit dem Auto unterwegs. Deshalb sind die Seminare zur Verkehrssicherheit (Zielgruppe PKW-Fahrer) für sie besonders empfehlenswert.
Medienschaffende kommen nicht ohne Desktop oder Laptop aus. Wie man sicher und gesund am Bildschirm arbeitet, lesen Sie in unserer Broschüre:
- Webcode: 11114676
Bitte abonnieren Sie hier unsere aktuellen Pressemitteilungen.
Wenn Sie sich wieder abmelden möchten, nutzen Sie bitte diesen Link.
Abonnieren Sie unseren News-Feed (Anleitung: RSS-Feed - So geht's)
Erklärvideo: Versichert bei der Betriebsfeier
02.10.2025 07:12
Rutschpartien vermeiden
01.10.2025 04:46
A+A-Kongress 2025
30.09.2025 06:40
Cybersicherheit in Unternehmen
29.09.2025 06:22
Versichert im Job
25.09.2025 14:15
Diesen Beitrag teilen